15. März 2021

Was ist mit §219a?



In Deutschland gibt es genaue gesetzliche Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Wichtig ist: Abbrüche sind nicht legal, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Zu diesen drei Voraussetzungen gehören das soziale, medizinische und kriminologische Merkmal.

Die Merkmale für Straffreiheit

Bei dem sozialen Merkmal gilt die Beratungsregelung, sie greift am häufigsten. Eine Abtreibung nach der Beratung ist zwar immer noch rechtswidrig, bleibt aber innerhalb der Frist von 12 Wochen straffrei. Das Beratungsgespräch ist in Deutschland bei dieser Indikation Pflicht, muss in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle sein und darf nicht mit derselben Person geführt werden, die später den Abbruch tätigt. Danach wird ein Beratungsschein ausgestellt, der als Bestätigung dient. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen drei volle Tage liegen.

Das kriminologische Merkmal kann von jede/n Mediziner:in durch ein Gespräch mit der Schwangeren und eine Untersuchung festgestellt werden. Das ist zum Beispiel bei einer Vergewaltigung der Fall. Auch dann ist die Abtreibung bis zur 12. Woche straffrei.

Bei einem medizinischen Merkmal muss ein:e Mediziner:in eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Frau feststellen. Dann ist eine Abtreibung auch nach der zwölften Woche möglich.


Schwangerschaftsabbrüche bleiben illegal

Fest steht also, auch wenn unter verschiedenen Umständen eine Abtreibung straffrei bleibt, ist sie trotzdem nicht legal. Das führt dazu, dass Frauen, die eine so schwierige und kräfteraubende Entscheidung treffen müssen , zusätzlich kriminalisiert werden und sie durch Paragraph 219a nicht von Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen, informiert werden können. Das darf nicht sein!

My body, my choice!



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